Dringlichkeitsantrag: FREIE WÄHLER fordern vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Pittner: Wann, wenn nicht jetzt?
München. Kommendes Jahr soll der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger abgeschafft werden – so hatte es das Bundeskabinett im November 2019 beschlossen. „Das ist vollkommen unzureichend – der Soli gehört für ausnahmslos alle Zahler abgeschafft – sofort“, kritisiert der Vorsitzende der FREIEN WÄHLER im Bayerischen Landtag Florian Streibl den damaligen Entscheid. Mit einem Dringlichkeitsantrag zum Plenum untermauert Streibls Landtagsfraktion am Freitag ihre Forderung nach vollständiger Abschaffung der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer.
„Bis Ende dieses Jahres werden sich die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag auf den Gesamtbetrag von über 325 Milliarden Euro aufaddiert haben – sie übersteigen damit die tatsächlich an die östlichen Bundesländer ausgezahlten Solidarpaktmittel um ein Vielfaches“, rechnet Streibl vor. Deshalb werde die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin für eine schnelle und vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags einzusetzen.
„Wir FREIE WÄHLER fordern seit Langem, Bürger und Mittelstand nachhaltig zu entlasten – wenn nicht jetzt, wann dann?“, so der steuerpolitische Fraktionssprecher Gerald Pittner. Die Corona-Krise gebiete eine schnellere Abschaffung des Solidaritätszuschlags als bisher vorgesehen, um Bayerns schwer angeschlagene Nachfrage und Konjunktur wieder anzukurbeln. „Dafür plädieren auch Deutschlands renommierteste Wissenschaftlicher an der Leopoldina – und es gibt einen weiteren guten Grund zur Soli-Abschaffung für alle: Wir räumen damit eine im Raum stehende Verfassungswidrigkeit aus“, ist Pittner überzeugt.
So gingen einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags zufolge viele Steuerrechtsexperten davon aus, dass mit Ablauf des Solidarpakts II eine verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Erhebung des Solidaritätszuschlags als Ergänzungsabgabe entfällt. „Auf gut Deutsch: Es besteht ein hohes Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht eine Erhebung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume ab 2020 für verfassungswidrig erklärt“, warnt Pittner. Eine solche Blamage könne sich die Politik in der ohnehin angespannten Konjunkturlage dieses Jahres nicht leisten.