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05.05.2020

FREIE WÄHLER begrüßen Karlsruher Urteil zu EZB-Staatsanleihen

Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss Leitmotiv staatlichen Handelns bleiben

München. Nach mehreren Klagen hat das Bundesverfassungsgericht Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) am Dienstag für teils verfassungswidrig erklärt. Die bis ins Jahr 2015 zurückgehenden Beschlüsse der Notenbank seien kompetenzwidrig ergangen, so die Karlsruher Richter – ein Urteil, das bei den FREIEN WÄHLERN auf große Zustimmung stößt.
 
„Auch wir halten die Frage der Verhältnismäßigkeit des Kaufprogramms für äußerst klärungsbedürftig“, so der Fraktionsvorsitzende Florian Streibl. „Deshalb ist es erforderlich, dass Bundesregierung und Bundestag entsprechend auf die EZB einwirken.“ Dies sei aus seiner Sicht keine Entscheidung gegen Europa, sondern das genaue Gegenteil. „Denn auch in Europa muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit Leitmotiv staatlichen Handelns bleiben“, betonte Streibl.

Zu neuerlichen Kaufprogrammen dürfe die Bundesbank künftig nur dann Zustimmung signalisieren, wenn der EZB-Rat nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem Kaufprogramm „angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen“, kommentiert der steuerpolitische Fraktionssprecher Gerald Pittner den Richterspruch.
 
Wichtig sei, dass die offenen Fragen nun schnell geklärt werden, damit EZB und Bundesbank in der derzeitigen Situation handlungsfähig blieben, so Streibl. Dies werde Europa nachhaltig stärken.

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