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10.07.2020

Info Sonderprogramm für Ferienprogramme

Info für alle Aktiven in der Jugendarbeit

Die bayerische Staatsregierung hat ein Sonderprogramm zur Förderung von zusätzlichen Ferienangeboten gestartet. Es dient dem bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen Betreuungsangeboten in den Sommerferien um Eltern, die Ihren Jahresurlaub bereits vollständig aufgebraucht haben, zu unterstützen. 

 

Hier die wichtigsten Infos in aller Kürze:

  • Förderfähig sind zusätzliche Ferienangebote, die aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation eingerichtet werden. Ferienangebote, die zwischenzeitlich aufgrund des Infektionsgeschehens abgesagt waren, jetzt aber wieder aufgegriffen werden, sind grundsätzlich nicht als zusätzliche Angebote anzusehen. Ferienangebote, die bereits anderweitig staatlich gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Ferienangebote sind grundsätzlich freizeitpädagogisch ausgerichtet und orientieren sich an den Methoden der Kinder- und Jugendarbeit.
  • Bedarfslagen in einzelnen Regionen werden derzeit ermittelt, bei einer ggf. regional besonders hohen Nachfrage sucht der BJR mit der örtlichen Trägerlandschaft nach Lösungen.
  • Ferienangebote finden grundsätzlich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen, in Räumlichkeiten der schulischen Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuungen statt.
  • Ferienangebote finden im Umfang von ein, zwei, drei, vier oder fünf Wochen ab dem 3. August 2020 statt.
  • Ferienangebote decken möglichst einen täglichen Betreuungszeitraum von Montag bis Freitag, grundsätzlich von 8 bis 16 Uhr, ab.
  • Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachausgaben – insbesondere für Verbrauchsmaterial – für die Durchführung und Organisation der Betreuungsangebote. Die Förderung wird in Höhe der tatsächlichen förderfähigen Ausgaben abzüglich des Eigenanteils und weiterer Finanzierungsbeteiligungen Dritter gewährt. Die Förderung (pro Woche und Gruppe) wird bis zum Höchstbetrag von 2.000 EUR für Personalkosten sowie von 200 EUR für Sachkosten gewährt.

Antragsberechtigt sind

  • die im BJR zusammengeschlossenen Jugendorganisationen
  • Kreis, Stadt- und Bezirksjugendringe
  • Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger von offenen und teilstationären Hilfen und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung
  • Kooperationspartner in schulischen Ganztagsangeboten, die im Schuljahr 2019/2020 gemäß den gültigen Kultusministeriellen Bekanntmachungen staatlich gefördert werden
  • Träger von Mittagsbetreuungen, die im Schuljahr 2019/2020 gemäß den gültigen Kultusministeriellen Bekanntmachungen staatlich gefördert werden.

Über die Antragsberechtigung weiterer öffentlicher und freier Träger und die Auswahl der Träger bei einem Angebotsüberhang entscheidet der BJR im Einzelfall.

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